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oder Vermietung sowie Weitergabe an Dritte bedürfen der ausdrücklichen,
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Zu den Brüchen 6a
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Haftungsausschluss
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Angebot genannten Informationen entstehen, wenn keine grobe Fahrlässigkeit von
unserer Seite vorliegt.
Salvatoresche Klausel
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden
Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen
davon nicht berührt.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
für Hardware und Software der Firma
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1. Geltung der
allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma: Diese allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma und dem
Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen
der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der
Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die
nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen
will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.
2.
Zahlungsbedingungen und Preise: Alle Rechnungen der Firma sind
innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des
Eingangs der Zahlung bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt,
weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden
ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 %
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Alle
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3. Lieferung und
Versand: Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange
der Vorrat reicht. Alle von der Firma genannten Liefertermine sind
unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich
schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die
der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma
diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um
einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen
Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen
bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen
Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat
eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines
verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr,
Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von
der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist
angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der
Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der
Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der
Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den vorgenannten
Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom
Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien
Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen
sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche
Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden.
Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens
dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem
Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus
dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über,
sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt.
4. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und
Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem
Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h.
Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma auf
Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der
Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten. Der Kunde ist zur
Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt.
Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich
schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma
unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde
dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte,
tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen
seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung
dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen
Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5. Haftungsbeschränkung:
Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt,
haftet die Firma insgesamt nur bis zur Höhe von 2.500,00 €. Die Firma haftet
nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare
und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden,
die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter
Eigenschaften beruhen. Die Firma haftet nicht für die Wiederbeschaffung von
Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig
oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem
Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat,
dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.
6. Gewährleistung: Die
Firma gewährleistet, dass die Waren, die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften
besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit
zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder
mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt
außer Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem
Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der
Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst
nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere
Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit
der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen
selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den
vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt
noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die
Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Die Firma kann im
Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente,
Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür
erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich
seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten)
entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma die erforderliche Zeit und
Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es
der Firma nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer
ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer
eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die
Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der
Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht
rechtzeitig beseitigt worden ist.
7. Software: Die Firma
garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass von
der Firma gelieferte Software im wesentlichen frei von Material- und
Herstellungsfehlern ist. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese
Leistungen. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in
Programmen nicht ausgeschlossen werden können. Im Fall einer berechtigten
Mängelrüge behält sich die Firma vor, insgesamt drei Nachbesserungen
durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung nach
Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht
auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für
das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der
Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann. Jede
weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des
Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B.
Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder
Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten
entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass der Firma bzw.
ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Firma behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen
vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programms verbessern und die
übrige Software nicht beeinträchtigen.
8. Vertraulichkeit:
Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet Geheim zuhalten und nicht an
Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen,
Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund
der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen
Vertragszweckes nutzen.
9. Sonstiges: Sollten
einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen
dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht
getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich
bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit
der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine
Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten
oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit
gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma (Hauptniederlassung) in der
Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches Recht.
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